Startseite arrow Bauen & Wohnen arrow Bauversicherungen arrow Bauherrenhaftpflicht, Bauherrenhaftpflichtversicherung
Bauherrenhaftpflicht, Bauherrenhaftpflichtversicherung
Bauen & Wohnen - Bauversicherung

Bauherrenhaftpflicht

Ein Hausbau birgt immer Risiken, nicht nur für den Bauherren, sondern auch für andere Personen. Als Bauherr trägt man die Verantwortung für die Baustelle. Man muss die Baustelle überwachen und schützen. Dies trifft nicht nur bei einem Neubau zu, sondern auch bei An-, Um- oder Ausbau.

Sie haften als Bauherr z.B. bei ungenügender Sicherung der Baustelle, für herunterstürzende Gerüste, für schadhafte Zäune, für mangelnde Abdeckung von Gruben, für nicht ausreichende Absperrung des Baugeländes, für Schäden durch Staub und Schmutz bei Anliegern und bei Verunreinigung der Straße. Für alle diese Schäden und noch viele mehr können sie mit Ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden. Sie haften für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Die Lösung ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Diese befreit Sie von den finanziellen Folgen und zwar über die gesamte Bauzeit. Es werden auch alle Kosten zur Abwehr unberechtigter Forderungen übernommen. Eine Bauherrenhaftpflicht schützt zwar nicht vor Missgeschicken, aber vor den finanziellen Folgen. Diese können einen Bauherren und seine gesamte Familie in den Ruin treiben.
Auf seiner Baustelle trägt der Bauherr die Sorgfallspflicht. Das gilt auch für den Fall, dass der Bauherr sachverständige Personen, wie Handwerker, Architekt und andere, beauftragt hat.
 
In den meisten Versicherungen sind Eigenleistung und Nachbarschaftshilfe mitversichert, aber nur bis zur Höhe der versicherten Bausumme. Günstiger wird die Versicherung in der Regel durch Selbstbeteiligung im Schadensfall. Achten sollten Sie auf die Höhe der Versicherungssumme. Schäden am Menschen können Millionen-Forderungen nach sich ziehen, z.B. wenn durch Arbeitsunfähigkeit eine lebenslange Rente gezahlt werden muss. Geiz lohnt sich da nicht. Die Versicherungssumme sollte mindestens zwei Millionen Euro betragen.

Der Beitrag der Bauherrenhaftpflicht richtet sich meist nach den Gesamtkosten des Bauvorhabens. Der Schutz gilt vom Baubeginn bis zur Endabnahme durch das Bauamt.
Führt man die Planung und oder die Bauleitung selbst aus, muss man meist dafür Versicherungsschutz ausdrücklich vereinbaren.

Den Beitrag zur Bauherrenhaftpflichtversicherung können Sie steuerlich als Betriebsausgaben absetzen.
Nach der Baufertigstellung ist die Bauherrenhaftpflicht nicht mehr nötig. Dann sollte aber eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.