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Bauleistungsversicherung
Bauen & Wohnen - Bauversicherung

Bauleistungsversicherung

Eine Bauleistungs- oder Bauwesenversicherung ist unverzichtbar. Sie nimmt Ihnen das Risiko vor Schäden durch höhere Gewalt, durch Vandalismus und andere Schäden ab.

Wer rechnet schon mit einer Schlammlavine nach einem heftigen Unwetter? Unwetter können innerhalb weniger Minuten oder Stunden die Arbeit vieler Monate zunichte machen. Durch eine solche Naturkatastrophe kann ein ganzer Rohbau zerstört werden. Dies kann den finanziellen Ruin eines Bauherren bedeuten. Aber auch kleine Schäden, wie der Diebstahl der Heizungsanlage kosten viel Geld. Deshalb macht es Sinn, eine Bauleistungsversicherung abzuschließen und sich gegen die meisten Schäden abzusichern.

In der Regel bieten alle Versicherungsunternehmen eine derartige Versicherung an. Diese Angebote unterscheiden sich oft ganz erheblich in Preis und Leistung.
Die Bauleistungsversicherung sollte vor folgenden Schäden schützen:

-     Glasbruch
-    Diebstahl von mit dem Gebäude fest verbundener Teile (Heizung, Fenster...)
-    Grundwasser
-    Gefahr des Aufschwimmens
-    Baugrund und Bodenmassen (ausgehobenes Erdreich wird nach heftigen Regenfällen auf die Straße oder in das Nachbargrundstück gespült)
-    Undichtigkeit und Wasserdurchlässigkeit
-    außergewöhnlichem Hochwasser
-    Schäden an Fertigteilen, die auf der Baustelle gelagert sind

Auch kleine Ursachen können eine verheerende Wirkung haben. Die Behebung der Schäden kann richtig teuer werden. Vor den finanziellen Risiken schützt Sie eine Bauleistungsversicherung, nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei An- und Umbauten.

Versichert sind alle Bauleistungen, alle Baustoffe und Bauteile einschließlich einzubauender Gebäudebestandteile (Fenster, Türen) und Außenanlagen (keine Gartenanlagen und Pflanzungen). Außenleuchten, Namensschilder, Briefkästen, Hausnummern sind ebenfalls ausgenommen.
Wichtig zu wissen ist, dass eine Bauleistungsversicherung nur Neubausubstanz versichert. Wird also ein altes Haus kernsaniert, ist das alte Gemäuer nicht mit versichert.
Dafür sind alle am Bauvertrag beteiligten Partner, wie Bauunternehmer, Handwerker und Bauherr, abgesichert. Eine Umlage des Versicherungsbeitrages auf alle  ist durchaus üblich.

Die Versicherungssumme ist die vertragliche Bausumme aller Bauleistungen. Dazu gehören auch Außenanlagen, einzubauende Einrichtungsgegenstände und der Wert aller Eigenleistungen. Nicht dazu gehören gärtnerische Anlagen, Grundstück, Erschließung und Baunebenkosten.
Zu beachten ist, dass man bei der Vertragsgestaltung keine prozentuale Selbstbeteiligung eingibt, sondern nur einen maximalen Festbetrag. Sollte durch einen Elementarschaden die gesamte Baustelle zerstört werden, zahlt man unter Umständen fünfstellige Beträge im Selbstbehalt.