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RohbauversicherungFür ein im Rohbau befindliches Gebäude ist eine Absicherung gegen bestimmte Gefahren ebenso notwendig, wie für ein fertig gestelltes Gebäude.Eine Rohbauversicherung bietet Versicherungsschutz für ein noch nicht bezugsfertiges Gebäude. Sie versichert für den Zeitraum von Baubeginn bis zur Bezugsfertigkeit. Sie schützt vor den gleichen Schäden wie eine Gebäudeversicherung, nämlich vor den finanziellen Folgen durch Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden. Nicht nur das im Bau befindliche Gebäude ist versichert, sondern auch die auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Baustoffe. Oft ist eine Rohbauversicherung kostenlos (zumindest gegen Feuer), wenn man im nachhinein eine Gebäudeversicherung bei selbigem Unternehmen abschließt. Wenn man einen Kredit benötigt, um zu bauen, verlangen die Banken in der Regel auch einen derartigen Versicherungsschutz. Die Kreditgeber fordern bereits vor der Bereitstellung eines Darlehens vom Bauherren den Nachweis über den Abschluss einer Wohngebäude- und Rohbauversicherung. Eine Feuer-Rohbauversicherung ist der eigentlichen Wohngebäudeversicherung bzw. Gebäudeversicherung vorgeschaltet. Im Rahmen dieser Versicherung wird Versicherungsschutz für Gefahren wie Brand, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall von Luftfahrzeugen und seiner Landung gewährt. Eine Verlängerung der Feuer- Rohbauversicherung und die Bezugsfertigkeit müssen dem Versicherer schriftlich angezeigt werden. Ist das Gebäude bezugsfertig, wird auf die eigentliche Gebäudeversicherung umgestellt. Dann ist man gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert. Die prämienpflichtigen Rohbauversicherungen enthalten in der Regel neben Feuer, Naturgefahren und Haftpflicht für Haus- und Grundbesitz noch weitere Absicherung. Dazu gehören die Bauherrenhaftpflicht, Glasbruch und Diebstahl. Oftmals sind diese Leistungen aber abhängig vom Abschluss einer anderen Versicherung, z.B. einer Haushaltsversicherung. Oft ist es so, dass die beitragsfreie Form der Rohbauversicherung nur gewählt werden kann, wenn Baujahr und Beginnjahr der Versicherung identisch sind, bzw. das Baujahr maximal ein Jahr vor dem Beginnjahr liegt. Aus „beitragsfrei“ wird automatisch „beitragspflichtig“, wenn zwischen dem Beginn und dem Datum der bezugsfertigen Herstellung ein Zeitraum von mehr als einem Jahr liegt. |
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