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Gebäudeversicherung
Bauen & Wohnen - Hausversicherung

Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung dient dem Schutz eines Gebäudes, Nebengebäudes sowie Garagen. Unter Umständen kann auch Zubehör mitversichert sein.

Ein Gebäude kann man gegen folgende Risiken alleine oder in Kombination versichern, gegen Brand, Leitungswasser, Blitz,  Sturm und Hagel. Des Weiteren kann man in Zusatzklauseln auch andere Schäden mitversichern, z.B. Überspannungsschäden und weitere Elementarschäden. Zusätzlich sollte in der Gebäudeversicherung enthalten sein: Kosten für Aufräum-, Abbruch- und Bewegungs- und Schutzkosten und Wasserzuleitungs-, Ableitungs- und Heizungsrohre außerhalb des Hauses.
Der Versicherungsnehmer ist selbst verantwortlich, dass das Gebäude in der richtigen Höhe versichert wird. Unterversicherung ist zu vermeiden. Die Gebäudeversicherung ist oft Voraussetzung für einen Hausbau- oder Hauskauf-Kredit. Die Banken sichern sich so ab.

Im Falle eines Totalschadens bei einer bestehenden Neuwertversicherung hat der Versicherungsnehmer zunächst Anspruch auf Auszahlung des Zeitwertes des Gebäudes. Die Differenz  zwischen Zeitwert  und Neuwert wird erst erstattet, wenn mit dem Wiederaufbau des zerstörten Gebäudes begonnen wurde.
Bei der Beurteilung der Risiken eines Gebäudes und damit für die Höhe der Versicherungsprämie sind einige Kriterien besonders wichtig. Dazu gehören die Bauartklasse (Massiv- oder Fertighaus), die Art der Dachung (Reet oder hart gedecktes Dach), der genaue Ort (Risikozonen für Stürme und Überflutungen), die Nutzung und  die Ausstattung. Die Fragen sollte man wahrheitsgetreu beantworten, da sonst im schlimmsten Fall der Versicherungsschutz erlischt.

Der Hausrat ist nicht mit versichert. Dafür benötigt man eine extra Hausratversicherung. Allerdings gehören beispielsweise fest eingebaute Schränke, fest verlegter Fußboden, die Zentralheizungsanlage, sanitäre Installationen. Antennen, Markisen, Überdachungen, Hundehütten und Müllboxen zur Gebäudeversicherung.
Nicht versichert sind Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei geführt hat;  Lawinen oder Schneedruck, Grundwasser, Erdbeben und vieles mehr. Bei den meisten Ausschlusskriterien ist es aber möglich, den Versicherungsschutz gegen Aufpreis zu erweitern.

Zur Ermittlung der Versicherungssumme sollte das „gleitende Neuwertverfahren“ genutzt werden. Dabei wird der Wert des Hauses auf das Jahr 1914 herunter gerechnet und von dort an jährlich mit dem Faktor des Baukostenindex multipliziert. So erhält man einfach die Versicherungssumme.
Betriebliche Gebäude können ebenfalls versichert werden. Es bedarf aber einer separaten Versicherung.