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Hundehaftpflicht, Hundehaftpflichtversicherung
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Hundehaftpflicht

Neben der Katze ist der Hund des Deutschen liebstes Haustier. Der treue Begleiter kann aber auch Schäden verursachen. Ein Loch in der Hose, weil „Pfiffi“ beim Spielen reingebissen hat, ist da noch harmlos. Auch umgerissene und zerbrochene Gegenstände sind meist noch nicht so teuer. Wenn aber ein Hund an einer Ampel aus dem offenen Autofenster springt und der nachfolgende Verkehr durch bremsen oder ausweichen einen Unfall herbei führt, kann das schon ein paar Tausender kosten. Gegen solche Schäden und noch viele mehr schützt Sie eine Hundehaftpflichtversicherung. Auch Personenschäden sind mitversichert.
Im Schadensfall schützt die Versicherung vor finanziellen Folgen, auch vor Schadensersatzansprüchen, für die Sie sonst mit Ihrem Einkommen und Vermögen haften müssten.

Die Hundehaftpflicht springt auch dann ein, wenn ungerechtfertigte Ansprüche gegen Sie erhoben werden. Wenn es zu einem Prozess kommt, führt der Versicherer diesen und trägt die Kosten.
Eine Hundehaftpflicht springt auch bei Vermögensschäden ein. Das ist z.B. der Fall, wenn Ihr Hund vor einem Geschäft sitzt und einen Passanten, der hinein möchte, anknurrt. Dieser traut sich nicht hinein. Der Besitzer des Geschäftes kann bei Ihnen einen Verdienstausfall geltend machen. Diese Fälle sind jedoch sehr selten.

Bei einer Hundehaftpflicht ist der Hundehalter versichert, aber die Versicherung schließt auch die Familie und sogar Freunde, Bekannte und Nachbarn ein, die auf den Hund aufpassen. Der Versicherungsschutz besteht also auch, wenn eine andere Person mit dem Hund spazieren geht und dann etwas passiert.
Ein Hund ist nicht wie beispielsweise eine Katze in der Privathaftpflichtversicherung automatisch mitversichert. Man benötigt eine spezielle Hundehaftpflichtversicherung.  Der Versicherungsschutz gilt meist weltweit. Bei jeder Versicherung kann das aber anders geregelt sein.

Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung. Das heißt beispielsweise, Sie haben in ihrer Mietwohnung einen Laminatbodenbelag  und der wird durch die Krallen Ihres Hundes zerkratzt. Das zahlt die Versicherung nicht. In dem Fall müssen Sie sich mit Ihrem Vermieter einigen, in wie weit das eine normale Abnutzung ist. Nicht mit versichert sind auch Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen. Ebenso nicht versichert sind Schäden an Elektro- und Gasgeräten sowie Glasschäden, wenn der Versicherte sich gegen diese Schäden extra versichern kann.

Eine Hundehaftpflichtversicherung gibt es schon recht preisgünstig, ab ca. 35 Euro im Jahr. Ein genauer Vergleich lohnt sich, da es doch große Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherungen gibt. In den meisten Fällen sinken die zu zahlenden Beträge, wenn mehrere Hunde versichert werden.
Die Hundehaftpflicht übernimmt Kosten in Höhe von mehreren Millionen Euro. Da lohnt es sich schon, eine abzuschließen.