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PferdehaftpflichtversicherungDie Haltung eines Pferdes ist nicht billig. Unterbringung, Pflege, Verpflegung, alles kostet Geld. Richtig teuer kann es werden, wenn ein Pferd einen Schaden verursacht. Dies kann ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden sein.Eine Pferdehaftpflichtversicherung übernimmt im Schadensfall die Kosten. Dabei ist wichtig, dass auch Fremdreiter mitversichert sind. Egal ob Familienangehörige, Freunde oder Bekannte, alle Fremdreiter müssen versichert sein. Da Pferdebesitzer oft eine Reitbeteiligung eingehen, ist es wichtig, dass der Tierhüter mit eingeschlossen ist. Bei den Leistungen der Versicherungen gibt es einige Unterschiede. Ein Vergleich lohnt sich deshalb. Es werden auch Tarife mit Selbstbeteiligung angeboten. Diese sind günstiger. Ob es sinnvoll ist, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren, muss jeder selbst entscheiden. Bei Reitbeteiligungen Minderjähriger unterscheiden sich die Versicherungen ebenfalls. Viele Versicherungen übernehmen die Kosten dann nicht. Eine Pferdehaftpflichtversicherung beinhaltet in der Regel Flurschäden anlässlich des Weidebetriebes, das Gastreiterrisiko und das Turnier- oder Veranstaltungsrisiko. Fohlen bis zu einem Jahr sind oft bei der Versicherung der Mutter mit eingeschlossen. Die Pferdehaftpflichtversicherung umfasst alle Schäden, die Ihr Pferd an fremden Personen oder Eigentum verursacht. Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt. Solch eine Pferdehaftpflicht schützt Sie aber auch vor ganz anderen Fällen. Sollten bei Ihrem Hengst einmal die Hormone mit ihm durchgehen und er die Nachbarstute deckt, sind sie vor Schadensansprüchen geschützt. Im Ausland sind Sie ebenfalls meist abgesichert. Die Pferdehaftpflichtversicherung übernimmt Schäden an gemieteten Stallungen, Reithallen, Weiden, Pferdetransportern und ähnlichem. Die Deckungssumme sollte man recht hoch wählen, da die Schäden beträchtlich sein können. Gegebenenfalls muss damit gerechnet werden, eine lebenslange Rente zahlen zu müssen. Viele Anbieter gewähren ab dem zweiten versicherten Pferd Rabatte. Einige Versicherungen bieten einen Pony-Spartarif. Dazu zählen in der Regel Pferde bis zu einem Stockmaß von max. 148 cm. Haflinger beispielsweise zählen so auch noch zu den Ponys. Eine Pferdehaftpflichtversicherung zahlt nicht, bei Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden und für selbst erlittene Schäden. Will man die Versicherung kündigen, müssen die Fristen eingehalten werden. Erhöht Ihr Versicherer die Beiträge, ohne dass sich der Versicherungsumfang ändert, kann man aber sofort kündigen. Viele Tarife gelten nur für normale Reitpferde bei ausschließlich privater Haltung. Ist man selbst zum Beispiel Stallbesitzer und hat Beistellpferde oder andere, gelten andere Richtlinien. Dafür gibt es extra Versicherungen. Meist bedarf es einer Betriebshaftpflichtversicherung. |
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